Sicherheitscheck von Bremsenentlüftungsanlagen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. VBG 3 §5 Abs. 1 Nr. 2 Unfallverhütungsvorschrift)
beinhaltet:
- Sichtprüfung (Füllschlauch, Stromkabel, Manometer, u. w.) auf Beschädigungen
- Prüfung der automatischen Endabschaltung der Geräte
- Prüfung des Manometerdrucks - Prüfung Einstellventil und Druckaufbau bzw. Druckabbau
- Druckvergleichsprüfung (Manometer)
- Kontrolle der Füllstandanzeige, wenn vorhanden
- Prüfung Isolationswiderstand
- Prüfung Schutzleiterwiderstand
Diese Prüfungen sind alle 12 Monate fällig!
Für alle Prüfungen erhalten Sie ein entsprechendes Prüfprotokoll. Dieses wird bei ISO-Abnahme Ihres Betriebes verlangt.
Weitere Leistungen:
- Reparaturen der Bremsenentlüftungsgeräte (für die gängigsten Bremsenentlüftungsgeräte führen wir immer die notwendigen Ersatzteile mit und können so die Reparaturen zeitnah vor Ort erledigen)
- im Reparaturfall können wir Ihnen auch ein Leihgerät zur Verfügung stellen
- Verkauf von gebrauchten Geräten (technisch komplett überholt) - zu günstigen Preisen
- Verkauf von Neugeräten (elektrische Bremsenentlüftungsgeräte)
- Verkauf von Zubehör rund um das Bremsenentlüftungsgerät (z.B. Adapter für den passenden Fahrzeugtypen, Silikonschlauch, Dichtungen u. v. m.)